Die Gemeinschaft besteht seit 1979 und hat den Zweck und die Aufgabe, die Fischereirechte im Neckar von der Bundesrepublik Deutschland (Wasserschifffahrtsverwaltung), vertreten durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest in Mainz, diese wiederum vertreten durch das Wasser- und Schifffahrtsamt Heidelberg anzupachten.
Die Hegegemeinschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, die der
- Ausübung der Fischwaid, Fischhege, Fischpflege
- der Förderung und Hebung der Fischerei
- der Überwachung und Reinhaltung der Gewässer im Rahmen des
Umwelt und Naturschutzes dienen.
Alljährlich am ersten Samstag im März ruft die Fischhegegemeinschaft zu einer Säuberung des Neckarufers auf. An diesem „Tag des Neckars“ darf in unserem Gewässer nicht gefischt werden.
Link zu Rechtsvorschriften, welche die Fischerei in Baden-Württemberg betreffen
Die Gemeinschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Heilbronn eingetragen.